Die polizeiliche Beaufsichtigung des Friedrich Stryckmann aus dem Kirchsp. Harsewinkel betr.

 

Eine köngliche westfälische Landräthliche Behörde des Kreises Warendorf benachrichtigen wir, daß der Friedrch Stryckmann aus Kspl. Harsewinkel, welcher wegen eines verübten gewaltsamen und eines kleinen gemeinen Diebstahls zu einer 1 Jahr und 3 Monate Zuchthausstrafe und Detention bis zum Nachweis des ehrlichen Erwerbs verutheilt ist, zufolge erhaltenen Verfügung vom 10. curmons ausgestandener Strafe, welche  mit dem 21. cur.  ablauft entlassen wird. Demselbe betrug sich wärend seiner Verhaftung zwar ruhig, inzwischen verrichtete eresame Arbeit nur mittelmäßig.

 

 

 

Münster, den 12.12. 1826

 

königl. Preuß. Zuchthaus Direction

 

 

 

Abschrift an den Bgstr (Bürgermeister) zu Harsewinkel z. Nachricht, und nun den Stryckmann bei seiner Zurückkunft unter pol. Aufsicht zu halten.